AI Act nach dem Omnibus: Was seit 2. August gilt und was verschoben wurde
Der KI-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten des AI Act um bis zu zwei Jahre. Die Transparenzpflichten für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes gelten dagegen seit dem 2. August 2026. Ein Überblick, was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
Was ist passiert?
Die EU hat den AI Act nachgebessert. Die sogenannte KI-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli in Kraft getreten. Zuvor hatten das Europäische Parlament am 16. Juni und der Rat am 29. Juni zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen:
- Hochrisiko-Pflichten verschoben: Für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Bildung oder Kreditwürdigkeitsprüfung, gelten die Anforderungen erst ab 2. Dezember 2027 statt ab 2. August 2026. Für KI in regulierten Produkten nach Anhang I, etwa Medizinprodukten oder Maschinen, verschiebt sich der Termin auf 2. August 2028.
- Transparenzpflichten bleiben: Die Pflichten aus Artikel 50 gelten seit 2. August 2026. Nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026, und zwar für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.
- KI-Kompetenz entschärft: Anbieter und Betreiber müssen die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten künftig fördern, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen.
- Neue Verbote: KI-Systeme, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder nicht einvernehmliche intime Bilder erzeugen, sind ab 2. Dezember 2026 verboten.

Warum betrifft Sie das?
Viele Unternehmen lesen die Verschiebung als Entwarnung. Das ist riskant, denn die Transparenzpflichten betreffen gerade typische Anwendungen im Mittelstand:
- Chatbots und KI-Assistenten: Wer Kunden etwa im Support oder auf der Website über einen Chatbot bedient, muss sie darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI-generierte Inhalte: Anbieter von Systemen, die synthetische Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, müssen diese maschinenlesbar kennzeichnen.
- Deepfakes: Wer mit KI täuschend echte Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert und veröffentlicht, muss dies offenlegen.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung: Betroffene Personen sind zu informieren.
Hinzu kommt: Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits seit Februar 2025, auch wenn sie nun abgeschwächt wurde. Und die neuen Hochrisiko-Fristen sind kürzer, als sie wirken. Dokumentation, Risikomanagement und Konformitätsbewertung brauchen erfahrungsgemäß Vorlauf.
Was Sie jetzt tun sollten
- KI-Inventar erstellen: Erfassen Sie alle KI-Systeme im Einsatz: eigene Entwicklungen, eingekaufte Tools und KI-Funktionen in bestehender Software.
- Rolle klären: Sind Sie Anbieter, weil Sie ein System entwickeln oder unter eigenem Namen vermarkten, oder Betreiber, weil Sie es einsetzen? Davon hängen Ihre Pflichten ab.
- Chatbots prüfen: Ergänzen Sie einen klaren Hinweis, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren.
- Kennzeichnung regeln: Legen Sie fest, wie KI-generierte Bilder, Videos und Texte in Marketing und Kommunikation gekennzeichnet werden. Prüfen Sie, ob Ihre Tools Wasserzeichen oder Metadaten setzen.
- Übergangsfrist nutzen: Wenn Sie generative Systeme anbieten, die schon vor dem 2. August auf dem Markt waren, planen Sie die technische Kennzeichnung bis 2. Dezember 2026 ein.
- Hochrisiko-Fälle identifizieren: Prüfen Sie, ob Anwendungen etwa im Recruiting oder bei der Bewertung von Personen unter Anhang III fallen könnten, und beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung.
- Schulungen dokumentieren: Halten Sie fest, wie Sie die KI-Kompetenz in Ihrem Team fördern.
Fazit
Der Omnibus verschafft Unternehmen beim Hochrisiko-Teil mehr Zeit, aber keinen Freifahrtschein. Wer Chatbots betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, ist schon jetzt in der Pflicht, und ein sauberes KI-Inventar ist der beste Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie bei der technischen Umsetzung, etwa bei Inventarisierung oder Kennzeichnung, Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns an.
